Anette Röttger, MdL
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Studierende werden in Zeiten von Corona nicht allein gelassen

"Mit der Gesetzesänderung helfen wir unseren Studierenden in dieser besonderen Zeit und stellen Lehre und Prüfungsbetrieb unter den veränderten Rahmenbedingungen mit den besonderen Hygiene und Abstandsbedingungen sicher."

Mit einem interfraktionellen Antrag hat der Landtag in seiner jüngsten Plenarsitzung in erster und zweiter Lesung eine Änderung des Hochschulgesetzes beschlossen. Das Sommersemester 2020 war bedingt durch die Pandemie kein normales Semester und hat bei vielen Studierenden trotz zügiger Umstellung auf einen Lehrbetrieb im Onlineangebot zu Studienverzögerungen geführt. Mit der Gesetzesänderung wird es möglich, dass alle im Sommersemester 2020 eingeschriebenen Studierenden die Regelstudienzeit um ein Semester verlängern können. Damit verbunden ist eine Verlängerung der Förderungshöchstdauer beim BAföG.

„In Zeiten von Corona haben sich die Ausbildung an einer Hochschule und das Leben auf dem Campus für alle stark verändert. Dazu gehören weniger Präsenzvorlesungen und veränderte Prüfungsbedingungen. Mit der Gesetzesänderung helfen wir unseren Studierenden in dieser besonderen Zeit und stellen Lehre und Prüfungsbetrieb unter den veränderten Rahmenbedingungen mit den besonderen Hygiene und Abstandsbedingungen sicher,“ so die hochschulpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion Anette Röttger.