Bundesweite Regelung für den ÖPNV belastet die Familien in den Weihnachtsferien
Zu den bundesrechtlichen Regelungen der ÖPNV-Nutzung sagt die Lübecker CDU-Landtagsabgeordnete Anette Röttger: „In meinem Wahlkreis stößt die durch die neue Ampelkoalition in Berlin bundesrechtlich geregelte ÖPNV-Nutzung insbesondere bei Familien mit mehreren Kindern in der Altersgruppe unter 12 Jahren auf großes Unverständnis. Der Unmut ist berechtigt, denn in diesen Familien ist und kann trotz einer hohen Impfbereitschaft in den Weihnachtsferien noch nicht jedes Kind vollständig geimpft sein. Das Bundesrecht verlangt, dass nicht vollständig geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler zur ÖPNV-Nutzung in den Ferien einen anerkannten Test vorlegen müssen, der nicht älter als 24 Stunden alt ist.
Während sich in Schleswig-Holstein bereits in den Herbstferien für Schülerinnen und Schüler weitreichende Ausnahmeregelungen für die Erfüllung der 2 G Standards bewährt hatten, lässt die neue Bundesregierung für den ÖPNV keine derart landesweit unterschiedlichen Ausnahmen mehr zu.